Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Aus- und Weiterbildung
Anmeldung und Reservation
Nach der Anmeldung wird der Platz für die Teilnehmerin mit der schriftlichen Buchungsbestätigung per Mail definitiv reserviert.
Durchführung – Verschiebung
Detailinfos werden so früh wie möglich verschickt. Die IG Spielgruppen Bildung behält sich das Recht vor, eine Ausbildung zu verschieben oder nicht durchzuführen, wenn die Mindestteilnehmerinnenzahl nicht erreicht ist, oder äussere Umstände es nicht zulassen, z.B. eine Epidemie.
Kann die Durchführung des Unterrichts im Präsenzunterricht nicht aufrechterhalten werden, behält sich die IG Spielgruppen Bildung eine Umstellung auf Fernunterricht vor.
Es können keine Ansprüche für Kursgeldrückerstattung oder Kursgeldreduktion geltend gemacht werden. Die IG Spielgruppen Bildung unterstützt die Teilnehmenden bestmöglich bei der Umstellung auf Fernunterricht.
Verrechnung
Die Geschäftsstelle Bildung verschickt die Rechnung. Die aufgeführten Zahlungstermine sind verbindlich. Sofern nichts anderes vermerkt ist, sind Unterlagen und das Material inklusive.
Abmeldung
Abmeldungen werden
nur in schriftlicher Form akzeptiert (Mail oder Brief). Eine An- und wieder Abmeldung ist mit einem administrativen Aufwand verbunden und deshalb wird eine Gebühr verrechnet. Je nach Abmeldezeitpunkt werden eine Rücktrittsgebühr oder die Ausbildungskosten teilweise oder ganz verrechnet. Dabei gilt folgende Regelung:
Abmeldezeitpunkt
- Ab 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn: Fr. 150.-- Rücktrittsgebühr für das Modul Grundausbildung | Basis Spielgruppenleiterin
- Ab 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn: Fr. 60.-- Rücktrittsgebühr für die Weiterbildungsmodule und Zusatzqualifikationen
- Ab 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn: Fr. 30.-- Rücktrittsgebühr für die Tagesangebote
- Ab 2 Wochen vor Ausbildungsbeginn: 50% des Ausbildungsgeldes (kein Anspruch auf Ausbildungsunterlagen und Ausbildungsmaterial)
- Ab 1 Woche vor Ausbildungsbeginn, sowie nach Ausbildungsbeginn: Keine Rückerstattung der Kosten (auch nicht bei Krankheit oder Unfall). Kein Anspruch auf die kompletten Ausbildungsunterlagen.
Versäumte Ausbildungsstunden / Ausbildungstage
Versäumte Ausbildungsstunden / Ausbildungstage können nicht nachgeholt werden (auch nicht bei Krankheit oder Unfall). Es ist keine Kostenrückerstattung aufgrund von versäumten Ausbildungsstunden möglich.
Abschluss
Modul-Bestätigung bei 80% Anwesenheit. Bestätigung der besuchten Unterrichtsstunden bei weniger als 80% Anwesenheit. (inkl. Nachweis der drei besuchten Praxisbesuche im Modul Grundausbildung | Basis Spielgruppenleiterin), andernfalls eine schriftliche Bestätigung der effektiv besuchten Ausbildungstage / Praxisbesuche.
Diplom nach besuchten Pflichtmodulen und Diplomverfahren.
Ausschluss
Teilnehmende, die unsere Voraussetzungen (z.B. das Referenzniveau B2 in deutscher Sprache) nicht erfüllen oder welche durch ihr Verhalten den Lernprozess der anderen Teilnehmenden massiv stören oder verunmöglichen, können vom Lehrgang ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten bzw. eines Teils davon.
Haftung
Bei Ausfall der Lehrkräfte wird eine Ersatzperson gestellt oder ein neues Datum festgelegt. Programm- und Preisänderungen, sowie Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, bleiben vorbehalten. Bei Verlust von Wertsachen jeglicher Art übernehmen wir keine Haftung. Wir empfehlen, Wertsachen nicht unbeobachtet im Ausbildungsraum liegen zu lassen.
Versicherung
Bei unseren Ausbildungen sind keine Unfall-, Kranken- oder Haftpflichtversicherungen eingeschlossen. Ausreichende Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Eine Annullationskostenversicherung kann bei der Anmeldung abgeschlossen werden.
Gerichtsstand Uster
Alle aus dieser Vereinbarung entstehenden Streitigkeiten werden ausdrücklich in
Uster geregelt